Freitag, 4. Mai 2007

Verstoß gegen AGB?

Gestern schrieb der "echte" Klaus Böckenhoff eine E-Mail an meinen Provider, auf dem unsere Comedy-Sitcom-Webseiten von Mett-TV gehostet sind. Er fragt an, ob wir nicht mit unserer Berichterstattung (siehe auch identischer Beitrag vom 26.04. in diesem Blog) gegen die AGB des Providers verstoßen würden...

Also nochmal zum Verständnis, denn so langsam wird mir das zu abstrus: Wir bekommen eine Abmahnung, obwohl wir Herrn Klaus Böckenhoff längst mitgeteilt haben, unsere Kunstfigur mit gleichem Namen zukünftig anders zu benennen und wir alle alten "Spuren" im Web bereits gelöscht haben.

Wir geben daraufhin eine Unterlassungserklärung ab, werden eine Kunstfigur mit gleichem Namen zukünftig nicht mehr verwenden. Bis auf die bereits abgedrehten 10 Folgen von Mett-TV ist damit der Streit aus der Welt. Natürlich müssen wir unseren Zuschauern nun erklären, warum Klaus B. nun nicht mehr Böckenhoff heissen darf. Da wir für eine objektive Berichterstattung wohl kaum abgemahnt werden können, fragt Klaus Böckenhoff nun bei unserem Provider nach, ob das vielleicht gegen die AGB verstoßen würde.

Habe ich vielleicht etwas böses gesagt? War mein Bericht nicht objektiv genug? Oder ist objektive Berichterstattung in eigener Sache in Deutschland auf einmal verboten?

Keine Kommentare: